AGB
Es gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB und HGB.
Für Rücklieferungen und Wiedereinlagerungen erheben wir einen Unkostenaufwand. Die Rücklieferungskosten mit Gefahrgut werden bei Drittanbietern zu deren Konditionen berechnet, bei Lieferung mit eigenem Personal pauschal 25 Euro. Für die Wiedereinlagerung verpackter Ware berechnen wir 10% des Auftragswertes.